„Konstrukt von einem anderen Stern!“
Zweimal schon haben sich Hauptausschuss und Rat der Gemeinde Nottuln mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster zum Thema Biotonnengebühren befasst. Der Tenor kann unterschiedlicher nicht sein:
18.11.08 Hauptausschuss: Die Gemeindeverwaltung will ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster zur Müllgebührensatzung der Gemeinde Ascheberg auf Nottuln übertragen. Die Folge: Im Außenbereich Nottulns würden die Gebühren um gut 80 Euro jährlich steigen, im Innenbereich um weniger als 10 Euro sinken. Hiermit können sich die im Rat vertretenen Parteien aus unterschiedlichen Gründen nicht so richtig anfreunden. Denn: Die bisherige Praxis stößt auf allgemeine Akzeptanz sowohl im Innen- wie im Außenbereich der Gemeinde Nottuln. Warum eine bewährte Praxis ändern? Mit großer Einvernehmlichkeit wird deshalb die Verwaltung beauftragt, alternative Lösungen zu entwickeln.
16.12.08 Gemeinderat: Die CDU bittet um Prüfung, ob Biomüllgebühren für Innen- und Außenbereich getrennt berechnet und somit auf neuer rechtlicher Grundlage an der bewährten Gebührenpraxis festgehalten werden kann. An der sachlichen und intensiven Diskussion haben zahlreiche Bürger teilgenommen. Wenn sie jetzt den Leserbrief von Herrn Haase lesen, fragen sie:
Hat Herr Haase vergessen zu berichten, dass diese Lösung in anderen Gemeinden wie z.B. Lüdinghausen geprüft, als rechtmäßig anerkannt und deshalb danach verfahren werden soll. Hat Herr Haase vergessen, dass ein Gutachten aus einer Fachanwaltskanzlei in Münster diese Lösung für rechtmäßig erklärt. Hat Herr Haase vergessen, dass außer den Grünen und der SPD alle anderen Parteien, nämlich UBG, FDP und CDU diese Lüdinghausener Lösung stützen und deshalb weiter untersuchen lassen wollen. Wer in der Ratssitzung war und nun Herrn Haases Konstrukt von Rechtsmissachtung zu lesen bekommt, fragt sich: In welcher Sitzung ist Herr Haase gewesen? Etwa auf einem anderen Stern?
Hartmut Rulle
CDU-Fraktionsvorsitzender
Buchenweg 18
48301 Nottuln