Zum ersten Mal in seiner zehnjährigen Amtszeit beanstandet Bürgermeister Peter Amadeus Schneider ganz offiziell einen Beschluss des Gemeinderates.
Premiere in der Gemeindepolitik: Bürgermeister Peter Amadeus Schneider hat den Ratsbeschluss vom 3. Februar, die als Teilstandort geführte St.-Bonifatius-Grundschule in Schapdetten nicht zu schließen, nun offiziell beanstandet, weil er ihn für rechtswidrig hält. Auf Anfrage unserer Zeitung teilte der Bürgermeister mit, dass er für den 3. März eine außerplanmäßige Sitzung des Rates einberufen werde, in der die Schulschließung erneut auf der Tagesordnung stehen werde.
Zur Erinnerung: Mit der Mehrheit von 18:16 Stimmen hatten CDU, FDP und Linke im Gemeinderat am 3. Februar den Verwaltungsvorschlag abgelehnt, die Schapdettener Grundschule wegen dauerhaft zu geringer Schülerzahlen zu schließen. Bürgermeister Schneider hatte unmittelbar nach der Sitzung im WN-Gespräch eine rechtliche Überprüfung des Beschlusses angekündigt. Außerdem wollte er sich um einen neuen Gesprächstermin mit der Bezirksregierung Münster bemühen.
Am Domplatz in Münster ist man über das Nottulner Vorgehen allerdings wenig erfreut. Nach WN-Informationen hat die Bezirksregierung der Gemeinde die kalte Schulter gezeigt und noch einmal auf die dargelegte Rechtsauffassung hingewiesen: Wegen zu geringer Schülerzahlen sei die Schule zu schließen; den Beschluss darüber treffe die Gemeinde Nottuln als Schulträger. Es gebe keinen Anlass für neue Gespräche.

In dieser Woche nun hat die Gemeinde ein Gespräch mit dem Kreis Coesfeld als Kommunalaufsichtsbehörde zu dem Thema geführt. Auch hier erhielt die Verwaltungsspitze die eindeutige Aussage, wonach die Rechtslage klar sei: Die Gemeinde als Schulträger müsse den Schließungsbeschluss fassen, der Bürgermeister sei verpflichtet, den Ratsbeschluss vom 3. Februar offiziell zu beanstanden. Das hat Peter Amadeus Schneider nun gemacht.
Die Beanstandung von Ratsbeschlüssen durch den Bürgermeister ist in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung geregelt (siehe auch „Im Wortlaut“). Danach ist die Beanstandung „schriftlich in Form einer begründeten Darlegung“ dem Rat mitzuteilen. Der Bürgermeister erklärte auf WN-Frage, er habe in einem mehrseitigen Schreiben seine Rechtsauffassung dargelegt. Dabei geht es zum einen um die im Schulgesetz festgelegte Mindestschülerzahl von 46 Kindern für Teilstandorte sowie zum anderen um die Zuständigkeit des Schulträgers auch für die Schließung von Teilstandorten.
Wenn der Gemeinderat dieser Rechtsauffassung nun folgte, dann kann am 3. März nur der Beschluss der Schließung gefasst werden. Lehnt der Gemeinderat aber weiterhin mehrheitlich die Schließung der Schule ab, ist der Kreis Coesfeld als Kommunalaufsicht gefragt. Denn dann muss der Landrat die Schulschließung anordnen.