CDU Gemeindeverband Nottuln

CDU weiterhin gegen Windkraft in der Nähe von Siedlungen und Schutzgebieten

 Für den Bau weiterer Windkraftanlagen kommen nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster mehr Flächen als bislang in Betracht. Auch können Windkraftanlagen gegebenenfalls „näher an Wohn- und Schutzgebiete heranrücken“, so befürchtet die Gemeindeverwaltung Nottuln in einer ersten öffentlichen Stellungnahme zur neuen Rechtsprechung. Die CDU-Fraktion will Schutzabstände zu Siedlungs- und Naturschutzgebieten dennoch nicht kampflos aufgeben. CDU-Fraktionsvorsitzender Hartmut Rulle: „Die grundsätzlich auch im Münsterland  richtige Förderung der Windkraft muss stets unter Berücksichtigung der Interessen der bei uns lebenden Menschen erfolgen. Flächen in der Nähe von Siedlungsgebieten müssen deshalb weiter ein Tabu bleiben und insgesamt der Ausbau der Windkraft sinnvoll gesteuert werden“. 


Die CDU will in der nächsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses nun den Ermessensspielraum nutzen, den das Oberverwaltungsgericht auch zukünftig den politischen Gremien überlassen hat. Das Gericht habe lediglich pauschale Festlegungen für nichtig erklärt, die gleiche Abstände für sämtliche Konzentrationszonen eines Gemeindegebietes bestimmen und von einer Nutzung ausnehmen. Hier müsse zukünftig sorgfältiger der jeweilige Einzelfall in den Focus genommen und einer abschließenden Abwägung zugeführt werden.  Den so verbleibenden Spielraum gelte es, konsequent zu nutzen. Rulle abschließend: „Im aktuellen Beteiligungsverfahren haben mehrere hundert Bürger überwiegend deshalb gegen weitere Windkraftanlagen votiert, weil sie Konflikte zwischen Windkraftstandort einerseits sowie ihren Wohngebieten, Landschafts- und Naturschutzbelangen andererseits sehen. Ihre Interessen ausreichend zu berücksichtigen, ist nach der aktuellen Rechtsprechung weiterhin möglich, aber eben nicht leichter geworden“.