Nottuln - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zwar am 13. April die Klage eines Nottulners gegen die Nordumgehung zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen, doch weiterhin offen ist, ob damit wirklich das juristische Verfahren abgeschlossen wurde. Denn gegen die Nichtzulassung der Revision geht der Kläger nun vor. „Der Kläger hat mit Rückendeckung der beiden Vereine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht“, erklärte gestern Peter Steil, Vorsitzender des Vereins „Bürger für eine entlastende Verkehrsführung zum Schutze von Mensch, Umwelt und Naherholungsgebieten Nottuln“ (Bürgerverein). Neben diesem Verein unterstützt auch der „Bürgerverein Nottuln Umgehungsstraße e.V.“ (Verein zur Finanzierung des Rechtsweges) den Kläger.
Wann mit einer Entscheidung aus Leipzig zu rechnen ist, lässt sich nicht genau sagen. Nach Auskunft des Anwaltsbüros des Klägers könne das bis zu einem halben Jahr dauern, erläuterte Steil im WN-Gespräch.
Rechtsanwalt Michael Hoppenberg, dessen Büro den Kläger vertritt, hatte bereits direkt nach dem OVG-Urteil erklärt, er sehe gute Erfolgschancen für den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Folgen die Leipziger Richter der Beschwerde, wäre der Weg frei für eine Neuauflage des Verfahrens.
Der Bürgerverein selbst hat gestern in einem Brief an Bürgermeister Schneider die Gemeinde Nottuln aufgefordert, keine Grundstücksverkäufe im Zusammenhang mit der Nordumgehung zu tätigen, bevor das Urteil nicht rechtskräftig ist, berichtete Steil weiter.
Auf der anderen Seite sind auch die Befürworter einer Nordumgehung zwischenzeitlich nicht untätig geblieben. Wie aus einem Schreiben des CDU-Landtagsabgeordneten Werner Jostmeier (Dülmen) an NRW-Verkehrsminister Harry K. Voigts berger hervorgeht, hat sich die Bürgerinitiative „Pro Umgehungsstraße“ mit Datum vom 16. Mai an den Minister gewandt und ihre Position unterstrichen. Jostmeier selbst sprach mit dem Minister am 19. Mai über das Thema und hat nun mit Datum vom 30. Mai noch einmal einen Brief an Voigtsberger geschrieben. Dabei geht es um die Aussage des Ministers, „dass ein Baubeginn der Ortsumgehung Nottuln noch in diesem Jahr nicht sehr wahrscheinlich“ sei.
Eine Auffassung, die Jostmeier nach dem Scheitern der Klage vor dem OVG nicht teilt. „Trotz der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht liegt die Baureife vor“, sagte Jostmeier im WN-Gespräch. Der Landtagsabgeordnete erinnert den Minister an seine Aussage vom Oktober 2010. Damals hatte Voigtsberger mitgeteilt: „Sobald Baurecht vorliegt, wird umgehend mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen.“
Schlussfolgerung von Werner Jostmeier: „Da nun unzweifelhaft Baurecht vorliegt, kann demnach umgehend mit der Baumaßnahme begonnen werden. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb ein Baubeginn, der nach Angaben aller Beteiligten nun möglich wäre, und den Sie mit Ihrem Schreiben zugesagt haben, nun nicht stattfindet. Ich darf darauf verweisen, dass bei der B 67 sogar mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen wurde, als Klageverfahren bei dem Teilstück Bocholt-Rhede noch liefen.“
Jostmeier bittet den Minister, „mit Nachdruck für die Umsetzung dieser Maßnahme zu sorgen und unverzüglich noch in diesem Jahr den Baubeginn der dringend benötigten Umgehung Nottuln einzuleiten“.