CDU Gemeindeverband Nottuln

Ortsumgehung: Düsseldorf gibt Grünes Licht

Nottuln - Entscheidung in Düsseldorf: Im Verkehrsministerium des Landes ist am Donnerstagnachmittag der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Nottuln (B525) unterzeichnet worden. Das teilte am späten Nachmittag der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier (Dülmen) mit. „Ich hoffe, dass nun endlich Frieden in der Bevölkerung einkehrt“, kommentierte Jostmeier im Gespräch mit unserer Zeitung die aktuelle Entwicklung.

 Mit der Unterzeichnung des Beschlusses hat das Ministerium Grünes Licht für das rund 10,5 Millionen Euro teure Straßenbauprojekt im Norden von Nottuln gegeben. Zu den inhaltlichen Details des Planfeststellungsbeschlusses lagen gestern noch keine Informationen vor. Der Beschluss soll nun auf dem üblichen Wege allen Verfahrensbeteiligten zugestellt werden. 

Werner Jostmeier ist über die aktuelle Entwicklung erleichtert und erfreut. „Ab heute kann gebaut werden“, formulierte er ein wenig euphorisch. Die Unterzeichnung des Planfeststellungsbeschlusses sei ein ganz wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der Gemeinde. 

Als hiesiger Landtagsabgeordneter hat Jostmeier seit Jahren die Umgehungsstraßenplanung und die kontroverse Diskussion darüber verfolgt und begleitet. In den letzten Monaten stand er dabei im ständigen Kontakt mit dem Ministerium. „Ich bin froh, dass ich mein Versprechen der Nottulner CDU gegenüber, dass wir im Januar die Entscheidung haben, einhalten konnte“, erklärte der Parlamentarier. Dass es letztlich doch so lange gedauert habe, liege daran, dass es dem Ministerium sehr wichtig gewesen sei, eine in rechtlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Entscheidung zu treffen.

Ob der Beschluss der juristischen Überprüfung standhält, wird sich zeigen, denn alles läuft derzeit auf eine Klage gegen diesen Beschluss hinaus. Der Bürgerverein Nottuln Umgehungsstraße e.V. hat bereits Gelder in fünfstelliger Höhe zur Finanzierung eines Klageverfahrens gesammelt. In dieser Woche spendeten auch die Nottulner Grünen aus der Parteikasse 500 Euro für die Klage.