Steuerdebatte ohne Denkverbote
Das Gesetz sage, die Gemeinde müsse ihren Haushalts ausgleichen. Doch was fehlt, ist eine Regel, wie sie den Ausgleich herbeizuführen hat, beklagt Oebbecke und schildert das Beispiel eines Mannes, der sich im Wald verirrt hat: Diesem Mann zuzurufen, er solle nach Hause gehen, helfe überhaupt nicht.
Der Experte für öffentliches Recht und Verwaltungslehre plädiert dafür, eine entsprechende Regel in die Gemeindeordnung aufzunehmen: Wenn das Geld nicht reicht, muss die Gemeinde die Grundsteuer B erhöhen.
Die Grundsteuer B (Steuer auf bebaute Grundstücke) hält Oebbecke deshalb für geeignet, weil die Gemeinde ihre Höhe frei bestimmen kann und die Erträge auf lange Sicht sehr zuverlässig sind. Verfassungsrechtlich sei die Grundsteuer unumstritten.
Der verbindliche Haushaltsausgleich über die Grundsteuer erhöht nach Einschätzung von Oebbecke den Druck, neu nachzudenken. „Manche Einschätzung von Sparvorschlägen wird anders werden.“
Manche Provokation im Vortrag wurde am Dienstag in der nachfolgenden Diskussion abgemildert. Klar sei auch ihm, dass man nicht nur über die Grundsteuer B, sondern auch über die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer reden müsse, erklärt Oebbecke. Und natürlich dürfe Nottuln nicht allein an dem Problem arbeiten. „Die Spielregeln müssen für alle gelten.“