Mehr Licht für die Pendler
Die einzelne Solarleuchte auf dem Pendlerparkplatz an der B 525/A 43 zwischen Nottuln und Appelhülsen hat ihre besten Tage schon lange hinter sich. Schäbig sieht sie aus, lose Kabel hängen herab. Von Solarzellen ist nichts zu sehen. Doch selbst, wenn die Leuchte funktionieren würde: „Die Leuchte ist eher eine Funzel und kann dem Sicherheitsempfinden der vor Ort parkenden und wartenden Menschen nicht gerecht werden“, sagt CDU-Ratsherr Georg Schulze Bisping. Er ist von Bürgern auf die Situation dort angesprochen worden und möchte nun die Beleuchtung auf diesem Parkplatz verbessern, hat deshalb die Gemeindeverwaltung um Unterstützung gebeten. Diese hat den Landesbetrieb Straßen.NRW kontaktiert, der den Ball wieder zurück an die Gemeinde gespielt hat. Doch der Reihe nach:
Georg Schulze Bisping erinnert daran, dass man sich seinerzeit für eine Solarleuchte entschieden habe, weil am Parkplatz keine Stromversorgung vorhanden war. Inzwischen sei ja in unmittelbarer Nähe das Raiffeisen-Gelände entstanden und bebaut. Somit sollte es doch leicht möglich sein, eine Stromversorgung des Parkplatzes zu realisieren und dort effektive, stromsparende LED-Leuchten zu installieren, im Zweifel auch durch eine Kostenbeteiligung der Gemeinde, erklärt Schulze Bisping. Möglicherweise ließen sich auch Sponsoren finden. Eine bessere Ausleuchtung würde das Sicherheitsgefühl der Parkplatznutzer deutlich erhöhen.
Grundsätzlich hält auch die Polizei mehr Licht an diesem stark frequentierten Parkplatz für sinnvoll, wie Polizeisprecher Rolf Werenbeck-Ueding auf WN-Nachfrage mitteilte. Der Parkplatz sei aber nicht als Brennpunkt für Straftaten oder Unfälle bekannt. Werenbeck-Ueding: „Ab und zu passiert zwar etwas, aber der Parkplatz ragt nicht aus der Statistik heraus.“
Mehr Licht für den Parkplatz findet auch die Gemeindeverwaltung sinnvoll. Fachbereichsleiter Jonas Sonntag leitete deshalb den Vorschlag mit einem positiven Begleitvotum versehen an den Landesbetrieb Straßen.NRW weiter, der für den Parkplatz zuständig ist. Von dort erhielt die Gemeinde eine klare Antwort: „Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass Mitfahrerparkplätze durch den Landesbetrieb zu beleuchten sind. Sollte die Gemeinde eine Beleuchtung zu ihren Lasten installieren, wäre eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb abzuschließen“, schreibt die Behörde und ergänzt: „Es gibt mit Ausnahme von Fußgängerüberwegen keine Beleuchtungspflicht für den Landesbetrieb. Innerorts sind die Kommunen ‚verpflichtet‘, für eine soziale Sicherheit zu sorgen.“
Nun will die Verwaltung prüfen, inwieweit die Gemeinde selbst eigeninitiativ eine Beleuchtung einrichten und finanzieren kann.